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unerwartete Preisänderung bei Bestellung - rechtens?

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    gadgetto
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    Anmeldedatum: 05.09.2007
    Beiträge: 96
    Wohnort: Mattersburg / Österreich

    BeitragVerfasst am: 29.11.2007, 14:26    Titel: unerwartete Preisänderung bei Bestellung - rechtens?
    Hallo,

    wollte mal fragen was ihr dazu sagt:

    Wir haben bei einem Modellbauhändler vor 1 1/2 Wochen einen Shark 18 Factory Team bestellt. Als Preis wurden Euro 149,- vereinbart. Vor 2 Tagen teilte uns der Inhaber mit, der Buggy sei jetzt da, würde nun aber Euro 239,- kosten! Auf die Frage warum der Wagen nun plötzlich so teuer sei, teilte der Inhaber mit, er habe "im Internet recherchiert" und dabei festgestellt, dass dies der Standardpreis sei! Das ist ja wohl ein starkes Stück oder?

    Auf den zu der Zeit immer noch angeführten Preis im Shop von Euro 149,- angesprochen, sagte er uns das sei ein Druckfehler! Der Preis stand da aber schon seit Wochen so. Eine Stunde später war das abgeändert.

    Jetzt meine Frage: ist das legitim? Oder muss der Händler seine Preisversprechung einhalten?

    Leider oder Gott sei Dank, haben wir nicht Vorauskasse bezahlt. Was hätte der Händler dann gemacht? Den Mehrpreis verlangt und den Wagen nicht herausgegeben?

    Was haltet ihr von der Sache?
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    aaron
    Administrator



    Anmeldedatum: 15.01.2003
    Beiträge: 10666
    Wohnort: Bruck an der Leitha

    BeitragVerfasst am: 29.11.2007, 14:50    Titel:
    Hi!
    Rechtsberatung darf ich natürlich keine geben Smile

    Allgemein
    - gilt schon der Preis, den der Händler aufstellt, obwohl er sich per AGB natürlich gegen Irrtümer, "Irrtümer" Wink und andere kurzfristige Vorfälle absichern wird. (Inwieweit dies im Einzelnen haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt)

    - Im Falle der ersten Sorte an Irrtümern, also falls der Shark 18 tatsächlich viel günstiger als bei allen anderen Shops angeboten würde, und so ein "offensichtlicher Irrtum" vorläge, dann kann er den Preis korrigieren, auch ohne entsprechenden Hinweis in den AGBs

    Nachdem ich die aktuelle Gesamt-Preislage des Shark18 FT nicht kenne, kann ich auch nichts weiter dazu sagen.
    Eine kurze Recherche hat jedoch ergeben, dass trotz einer UPE von 229,90 Aktionspreise im Bereich deines ersten Angebotes bzw. sogar darunter nicht unüblich sind/waren.

    Falls du die Sache wirklich weiterverfolgen und deinen Preis einfordern willst, wende dich am besten zwecks Auskunft an die VKI-Hotline.
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    werner
    Moderator



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    Beiträge: 1428
    Wohnort: Wels

    BeitragVerfasst am: 29.11.2007, 15:12    Titel:
    im grunde ist dieses Wir haben bei einem Modellbauhändler vor 1 1/2 Wochen einen Shark 18 Factory Team bestellt der rechtsgültige abschluss eines vertrages....

    der haken daran wird die beweisbarkeit sein...

    ein vertrag besteht aber nicht nur aus dem abschluss, sondern auch aus der erfüllung dessen und daher gilt folgendes: da sich wesentliche teile des vertrages (nämlich der preis) geändert haben, kannst du dadurch problemlos zurücktreten, sprich du nimmst die autos um den erhöhten preis ganz einfach nicht, weil ja 149 vereinbart war...

    da es sich (wie vom aaron schon erwähnt) ja auch um einen irrtum handeln kann, gibts für den händler in dem fall keine verplichtung um 149 zu liefern, aber auch für dich keine verpfilchtung um 239 zu kaufen....
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    Wolfgang
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    Anmeldedatum: 21.12.2005
    Beiträge: 106

    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 12:27    Titel:
    Wie der Werner schon richtig gesagt hat, ist das so Exclamation
    Ich weiß zwar nicht um welchen Händler es geht, es kann aber durchwegs passieren, dass durch einen Fehler bei Dateneingaben oder Übertragungen so etwas geschieht. Ich denke das bei einer derartigen Preisdifferenz ein Fehler nicht so unglaubwürdig ist.
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    gadgetto
    Hop-Up Held
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    Anmeldedatum: 05.09.2007
    Beiträge: 96
    Wohnort: Mattersburg / Österreich

    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 13:01    Titel:
    Wolfgang hat Folgendes geschrieben:
    Wie der Werner schon richtig gesagt hat, ist das so Exclamation
    Ich weiß zwar nicht um welchen Händler es geht, es kann aber durchwegs passieren, dass durch einen Fehler bei Dateneingaben oder Übertragungen so etwas geschieht. Ich denke das bei einer derartigen Preisdifferenz ein Fehler nicht so unglaubwürdig ist.


    Es war aber definitiv kein Fehler, da der Preis zuerst mit dem Händler vereinbart war - dies war übrigens auch der Preis, den alle Händler für den Factory Team Buggy verlangt haben. Nur ist der mittlerweile nicht mehr (oder nur in homöopathischen Dosen) verfügbar. Das dürfte der Händler mitbekommen haben und will plötzlich viel mehr dafür. Ich halte das einfach für unseriös! Natürlich sind wir vom Kauf zurückgetreten - dennoch ist das ärgerlich, da wir schon 1 1/2 Wochen darauf gewartet haben und zu der Zeit auch anderswo den Buggy um das Geld bekommen hätten. Jetzt gibts den nahezu nirgens mehr - und das nützt der Händler aus.
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    Haggich
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    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 14:18    Titel:
    Ich halte einen Übertragungsfehler auch für eher unwarscheinlich. Denke auch, dass der Händler halt plötzlich gemerkt hat, dass er mit dem Auto noch deutlich mehr Geld machen kann (wenn man bedenkt, dass er schon fast ausverkauft ist).

    Glaube aber, dass du da wohl rechtlich leider keine Chance gegen den Händler hast das Auto noch billiger zu bekommen...
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    XChrisX
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    Anmeldedatum: 30.06.2004
    Beiträge: 139
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    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 16:31    Titel:
    Hi!

    Ich glaube wenn du beweisen kannst, das die Ware zu dem Zeitpunkt
    als du sie bestellt hast um den billigeren Preis angeboten wurde,
    hat der Händler das nachsehen, und muss zu diesen Preis verkaufen.
    Wenn es so einfach wäre, sich auf Schreibfehler herauszureden, könnte
    doch jeder Händler Ware zum Billigstpreis anbieten, und nach einigen
    Bestellungen einfach den Preis anheben, auf berufung eines Druckfehlers.
    Meiner Meinung nach wurde der Kunde in diesem Fall klar getäuscht.

    mfg
    Chris
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    schurl
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    Anmeldedatum: 07.05.2007
    Beiträge: 161

    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 17:30    Titel:
    nur wie willst sowas beweisen. man kann ja nicht jedes verkausgespräch aufzeichnen Smile
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    werner
    Moderator



    Anmeldedatum: 20.07.2004
    Beiträge: 1428
    Wohnort: Wels

    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 17:40    Titel:
    XChrisX hat Folgendes geschrieben:
    Hi!

    Ich glaube wenn du beweisen kannst, das die Ware zu dem Zeitpunkt
    als du sie bestellt hast um den billigeren Preis angeboten wurde,
    hat der Händler das nachsehen, und muss zu diesen Preis verkaufen.
    Wenn es so einfach wäre, sich auf Schreibfehler herauszureden, könnte
    doch jeder Händler Ware zum Billigstpreis anbieten, und nach einigen
    Bestellungen einfach den Preis anheben, auf berufung eines Druckfehlers.
    Meiner Meinung nach wurde der Kunde in diesem Fall klar getäuscht.

    naja.... lies dir mal eine postwurfsendung durch.... "satz- und druckfehler vorbehalten" oder "solange der vorrat reicht" sind da durchaus übliche kleingedruckte vermerke - es kann ja auch die duckerei pfuschen.... in dem fall hat der händler gepfuscht, aber wie schon mal erwähnt habe, wird das nicht zu beweisen sein.....

    im fall des hier angesprochenen händlers liegt der schaden ohnehin bei ihm... er hat mit sicherheit einen kunden für immer verloren...
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    Haggich
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    Anmeldedatum: 12.11.2007
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    BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 19:25    Titel:
    XChrisX hat Folgendes geschrieben:
    Hi!

    Ich glaube wenn du beweisen kannst, das die Ware zu dem Zeitpunkt
    als du sie bestellt hast um den billigeren Preis angeboten wurde,
    hat der Händler das nachsehen, und muss zu diesen Preis verkaufen.
    Wenn es so einfach wäre, sich auf Schreibfehler herauszureden, könnte
    doch jeder Händler Ware zum Billigstpreis anbieten, und nach einigen
    Bestellungen einfach den Preis anheben, auf berufung eines Druckfehlers.
    Meiner Meinung nach wurde der Kunde in diesem Fall klar getäuscht.

    mfg
    Chris

    Naja, es würde einem Händler ja auch nichts bringen, wenn er Billigpreise anbieten würde, welche er dann nach der Bestellung erhöht, denn dann kann der Käufer ja immer noch von seiner Bestellung zurücktreten und kauft am Ende gar nichts. Dann kann er auch gleich den richtigen Preis angeben!
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