RCPhilN CULT-Urgestein


Anmeldedatum: 16.07.2009 Beiträge: 2595 Wohnort: 87435 Kempten (Allgäu/Schwaben)
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Verfasst am: 12.11.2010, 16:10 • Titel: |
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Durfte der "angebliche Fahrer" mit dem Fahrzeug überhaupt fahren? Es darf doch nur der Mieter das Fahrzeug fahren, oder Irre ich mich da?
Und wenn ein ähnlicher Mensch existiert, dann will ich den mal Live sehen wollen!
MfG _________________ Mit hochverdichteten Grüßen
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Raffael07 Werkstatt-Meister

Anmeldedatum: 05.03.2007 Beiträge: 186
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Verfasst am: 12.11.2010, 16:59 • Titel: |
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RCPhilN hat Folgendes geschrieben: |
Durfte der "angebliche Fahrer" mit dem Fahrzeug überhaupt fahren? Es darf doch nur der Mieter das Fahrzeug fahren, oder Irre ich mich da?
Und wenn ein ähnlicher Mensch existiert, dann will ich den mal Live sehen wollen!
MfG |
Ich bin mir auch nicht sicher ob jemand anderes mit dem Auto hätte fahren dürfen der nicht der Mieter ist. Aber das wäre ja auch wieder eine andere Sache. Ich werde ja sehen ob das Gericht den angeblichen Fahrer nächstemal vorläd. Mal sehen was dieser dann wieder für eine Geschichte zu erzählen hat. Ich denke es geht hier auch um einen Verstoß während einer Bewährungsstrafe. Deshalb der ominöse Unbekannte neue Fahrer die Strafe bekommen soll.
Richter werden auch wissen, dass Zeugenaussagen nach so einem langen Zeitraum im Kopf verblassen. Wer hat schon ein fotografisches Gedächtnis? Meine Zeugenaussage allein wird auch nicht Grundlage für das Urteil sein. Ich denke da wird sich das Gericht ein Gesamtbild machen. Und die Geschichte des Beschuldigten klingt schon irgendwie nach Grimms Märchen.
Gruß
Sven |
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