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Impressumspflicht für privat-seiten

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    silex
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    Anmeldedatum: 06.02.2009
    Beiträge: 1439
    Wohnort: Dresden

    BeitragVerfasst am: 25.01.2011, 21:16    Titel: Impressumspflicht für privat-seiten
    da ich es gerade in einem andern thread las und in meine neue seite unbedingt einflechten will, hab ich da ein paar ungereimtheiten mit dem artikel zu impressum bei Wikipedia.

    wikipedia hat Folgendes geschrieben:
    Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthielt noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind


    das verpflichtet mich zum erstellen eines öffentlichen impressums. aber was genau muss ich darin angeben? wiki erklärt das auf wirtschaftlicher ebene, daher bin ich nun volends verwirrt. reichen nur name, adresse und zweck?

    Offroad-Cult hat Folgendes geschrieben:
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    Mehr über offroad-CULT


    muss ich bei einer seite die lediglich mediadaten und aktuelle informationen zu unserem hobby darstellt und wiedergibt all das auch angeben? haftungsauschschluss?

    mir dampft der kopf. gibts eine andere seite die einem erklärt was man alles braucht?


    danke im vorraus, wie immer =)
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 25.01.2011, 21:49    Titel:
    Es gibt irgendwo im Netz Impressum-Generatoren. Da klickst Du Dich durch einen Fragenkatalog und irgendwann hast Du ein rechts-konformes Impressum.
    Link habe ich gerade nicht parat, aber google spuckt ganz sicher was aus.
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    kdo-razer
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    Anmeldedatum: 01.08.2009
    Beiträge: 190

    BeitragVerfasst am: 25.01.2011, 22:10    Titel:
    ich halte mich da immer an die Seite http://www.e-recht24.de/.

    Hier könnte dir besonders folgender Beitrag helfen: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/6516-impressum-einzelunternehmen.html

    cu Martin
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    silex
    Moderator



    Anmeldedatum: 06.02.2009
    Beiträge: 1439
    Wohnort: Dresden

    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 00:53    Titel:
    danke ihr zwei!

    ich habe jetzt über den generator auf e-recht24 ein impressum generiert, inklusive disclaimer. schein alles recht ordentlich und sollte reichen, immerhin bin ich ja bloß eine private person.

    mir isses zwar zuwieder meine adresse öffentlich kund zu tun, aber im eneffekt wissen das eh schon genug über die ganzen "soicial networks".. naja, man geht nicht mehr mit der zeit, sie überholt einen nur noch ^^
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    fideliovienna
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    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 10:12    Titel:
    Hallo,

    bevor ich meinen Blog gestartet habe hab ich mich zu dem Thema auch eingelesen und war anfangs ein wenig verwirrt.
    Die deutsche und österreichische Rechtsprechung unterscheidet sich da auch ein wenig.

    Außerdem wird dieses Thema sehr oft verallgemeinert und nicht zwischen Impressums- und Offenlegungspflicht unterschieden.
    http://bloghandbuch.gpa-djp.at/index.php/Impressum

    Für Blog besteht zumindest in Ö keine Impressumspflicht, sondern nur eine Offenlegungspflicht, was bestimmte Angaben etwas abschwächt, so reicht z.B. die Angabe der Wohngemeinde inkl. vollem Namen, aber ohne exakte Adresse.

    Aber ganz ohne "Impressum oder Offenlegung" kommt man nicht aus, so will das der Gesetzgeber eben.
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    Zelter Frost
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    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 10:32    Titel:
    gilt das eigentlich nur für .at Domains, oder allgemein wenn ich in Österreich wohne, und von hier aus eine .com, .org oder andere nicht-AT Domains betreibe?
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    Ryan Dunn
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    fideliovienna
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    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 15:42    Titel:
    Genau das ist ein Punkt der immer wieder unterschiedlich bewertet ist und unterschiedl. ausgelegt wird.

    Wird die COM-Seite von AT aus gehostet, du bist Österreicher und zusätzlich schreibst du noch in deutsch könnte man auslegen dass deine Seite deutlich auf den deutsprachigen Raum abzielt und somit unterliegst du der Regel.

    Bei mir z.B. wirds etwas verquer. Mein Blog läuft auf dem Server eines amerikanischen Freehost-Dienst mit einer NET-Domain. (Amerika hat keine Impressumspflicht)
    Da ich aber als Österreicher die "Seite" betreibe und auch in Deutsch schreibe könnte jetzt wieder wer kommen und sagen dass ich auf einen bestimmten Leserkreis abziele. (ist ein Graubereich)

    Ich hab in meinem Fall so gehandelt dass ich österr. Recht anwende, es tut nicht weh die Offenbarungspflicht zu erfüllen und ist dem Leser gegenüber ist es auch nur fair Ihm wenigstens ein paar Grunddaten zur eigenen Person zur Verfügung zu stellen.

    Grundsätzlich sehe ich hier die Auslegungen der Juristen und Gerichte eher seltsam an.
    Eine Seite wird bereits als kommerziell ausgelgt wenn man nur "WerbeLinks" setzt, also könnte laut Auslegung selbst ein Link zu Thundertiger oder Castle bereits als Werbung interpretiert werden.
    Dass man damit nicht fürs Produkt an sich wirbt, sondern eigentlich nur Besuchern die Suche erleichtern will wird nicht gesehen.
    Hat jemand Google Ads o.ä. laufen schauts anders aus, da seh ich es ja ein wenn man eine Seite als kommerziell einstuft
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    kdo-razer
    Werkstatt-Meister
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    Beiträge: 190

    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 17:35    Titel:
    silex hat Folgendes geschrieben:
    ... mir isses zwar zuwieder meine adresse öffentlich kund zu tun...


    Setz deine Adresse und andere Daten, die von Suchmaschinen nicht indexiert werden sollen, doch in Form eines Bildes auf die Seite.

    Die Impressumspflicht verlangt die Darstellung deiner Adresse - aber als Bild wird es von keiner Suchmaschine indexiert.
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    Slash 4x4 PE @ 2S-LIPO | LRP A3 STX deluxe
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



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    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 17:41    Titel:
    kdo-razer hat Folgendes geschrieben:
    Die Impressumspflicht verlangt die Darstellung deiner Adresse - aber als Bild wird es von keiner Suchmaschine indexiert.


    Naja, darauf würde ich nicht allzu lange vertrauen. OCR-Programme scannen in wenigen Sekunden Unmengen an Daten ein. Das wäre also schon heute kein Problem.
    Wäre es zulässig, das Impressum mit einem Captcha zu "sichern"? Davon steht sicher in keinem Gesetz etwas. Im Zweifelsfall wird sich auch keiner auf eine Klage in der Richtung einlassen, weil der Ausgang höchst ungewiss wäre.
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    kdo-razer
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    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 17:51    Titel:
    OK bigblock, da muss ich dir Recht geben - ich muss es anders formulieren:

    Meine Erfahrung bisher gibt mir Grund zur Annahme, dass Bilder aus den von mir bisher erstellten Seiten nicht von google und Co. OCR-gescannt wurden. Zumindest ergibt die google-Suche nach den im Impressum genannten Personen kein relevantes Suchergebnis.
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    Slash 4x4 PE @ 2S-LIPO | LRP A3 STX deluxe
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