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Brushless Motorfrage

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    Autor Nachricht
    fideliovienna
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    Anmeldedatum: 17.06.2010
    Beiträge: 1474
    Wohnort: Wien

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 00:24    Titel:
    tiepel hat Folgendes geschrieben:

    Ich meine aber zu wissen, dass sich diese DE- ### Händler ### im Hamburger Hafen befindet. Und dann muß die Ware trotzdem noch durch den Zoll.

    Definitiv falsch!!!
    Alles aus dem DE Warenhaus kommt ohne Zoll.
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    Sarotti
    Hop-Up Held
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    Anmeldedatum: 21.10.2010
    Beiträge: 142

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 01:02    Titel:
    Und wie ist das bei egay, wenn ich da was über 22€ bestell, muss das auch verzollt werden? -.-
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 01:28    Titel:
    Sarotti hat Folgendes geschrieben:
    Und wie ist das bei egay, wenn ich da was über 22€ bestell, muss das auch verzollt werden? -.-


    Nein, egay ist seit unserer noch so jungfräulichen Gelb/Schwarzen Regierung absolut steuerbefreit. Das war eine unabdingbare Forderung der FDP auf persönlichen Wunsch von Guido Westerwelle, womit er sich bei den Koalitionsverhandlungen gegen Angela Merkels (berechtigten) Bedenken durchsetzen konnte. Die Presse hat dieses Vorgehen als Klientelpolitik massiv angeprangert, konnte sich aber gegen den amtierenden Außenminister nicht durchsetzen. Leider werden egay-Artikel seit der Steuerbefreiung nur noch in rosa ausgeliefert. Die Opposition bezeichnete diese Gesetzeslücke zuletzt schadenfroh als "Hintertürchen". Die Steuerausfälle werden laut einer brühwarmen Pressemitteilung von Bund der Steuerzahler "im Milliardenbereich" (Zitat des Präsidenten des BdStZ) angesiedelt. Der BdStZ erwägt derzeit eine Klage vor dem Verfassungsgericht.
    - Zahlst Du noch? Oder kuschelst Du schon?
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    Sarotti
    Hop-Up Held
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    Anmeldedatum: 21.10.2010
    Beiträge: 142

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 01:37    Titel:
    is das jetzt ne geschichte mit wahrem kern? O.o
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    Arakon
    Offroad-Guru
    Offroad-Guru



    Anmeldedatum: 04.10.2009
    Beiträge: 953

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 06:59    Titel:
    Ich hätte da noch ein günstiges Grundstück auf dem Mond zu verkaufen, Interesse?
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    Cosmic
    Offroad-Guru
    Offroad-Guru



    Anmeldedatum: 29.12.2009
    Beiträge: 717
    Wohnort: Greifswald

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 08:45    Titel:
    454-bigblock hat Folgendes geschrieben:
    Sarotti hat Folgendes geschrieben:
    Und wie ist das bei egay, wenn ich da was über 22€ bestell, muss das auch verzollt werden? -.-


    Nein, egay ist seit unserer noch so jungfräulichen Gelb/Schwarzen Regierung absolut steuerbefreit. Das war eine unabdingbare Forderung der FDP auf persönlichen Wunsch von Guido Westerwelle, womit er sich bei den Koalitionsverhandlungen gegen Angela Merkels (berechtigten) Bedenken durchsetzen konnte. Die Presse hat dieses Vorgehen als Klientelpolitik massiv angeprangert, konnte sich aber gegen den amtierenden Außenminister nicht durchsetzen. Leider werden egay-Artikel seit der Steuerbefreiung nur noch in rosa ausgeliefert. Die Opposition bezeichnete diese Gesetzeslücke zuletzt schadenfroh als "Hintertürchen". Die Steuerausfälle werden laut einer brühwarmen Pressemitteilung von Bund der Steuerzahler "im Milliardenbereich" (Zitat des Präsidenten des BdStZ) angesiedelt. Der BdStZ erwägt derzeit eine Klage vor dem Verfassungsgericht.


    Pöhse! Laughing

    Arakon hat Folgendes geschrieben:
    Ich hätte da noch ein günstiges Grundstück auf dem Mond zu verkaufen, Interesse?


    Günstig - von wegen! Jeder (!) weiß, dass dort noch die Anschlussgebühren für Abwasser und die Jahrespauschale für die Müllentsorgung hinzu kommen und dann wird es richtig teuer! Außerdem sind die einzigen Modellautos die dort laufen solche hier:



    Und das kann wirklich niemand von hier wollen - auch wenn die ebenfalls zollfrei sind.
    Quelle
    _________________
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 11:49    Titel:
    Sarotti hat Folgendes geschrieben:
    is das jetzt ne geschichte mit wahrem kern? O.o

    Laughing Wohl eher nicht. Laughing
    Kommen Waren aus dem außereuropäischem Ausland, muss man zahlen. Egal auf welcher (Internet-)Plattform man kauft/ersteigert.
    EDIT: Hier kann man die Zollbestimmungen in verständlicher Form nachlesen.

    Zitat von obiger Seite:
    Zitat:
    Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.

    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

    Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

    alkoholische Erzeugnisse,
    Parfüm und Eau de Toilette,
    Tabak und Tabakwaren.
    Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

    _________________
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    Sarotti
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    Anmeldedatum: 21.10.2010
    Beiträge: 142

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 18:25    Titel:
    Werden Versandkosten auch verzollt?
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 18:37    Titel:
    Die Frage hättest Du Dir sparen können, wenn Du Dir mal den Link angesehen hättest, den ich gepostet habe:

    Zitat:
    Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?
    Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen.[...]


    Abweichend davon scheint es derzeit aber gängige Praxis zu sein, dass die Versandkosten nicht mit einbezogen werden. Jedenfalls war das bei meiner Bestellung aus Hong Kong (->Deutschland) der Fall.
    _________________
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    Sarotti
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    Anmeldedatum: 21.10.2010
    Beiträge: 142

    BeitragVerfasst am: 02.12.2010, 19:28    Titel:
    ok, ich werde das einfach Testen:P
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