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Saison 2011 - was soll sich ändern ?

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    alex
    Moderator



    Anmeldedatum: 18.02.2003
    Beiträge: 582
    Wohnort: Graz

    BeitragVerfasst am: 01.11.2010, 21:25    Titel:
    Ein Mindestalter für den Streckenposten haben wir schon ewig:
    8.6 Der Streckenposten hat die Aufgabe, Fahrzeuge, die an der Fortsetzung des
    Rennens verhindert sind, so schnell wie möglich wieder auf der Strecke in
    Fahrtrichtung einzusetzen, um ihnen ein Fortsetzen des Rennens zu ermöglichen.
    Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich, so hat er es so schnell wie möglich den
    Streckenposten 9 – 12 die als sogenannte Läufer fungieren zu übergeben, welche
    dann das Fahrzeug so schnell wie möglich in die Boxenstrasse zu bringen (bei den
    Finalläufen hat er es selbst in die Boxenstrasse zu bringen).. Er darf dabei die
    anderen Fahrzeuge nicht behindern. Kommt ein Streckenposten seinen Pflichten
    nicht nach, so kann das nach Punkt 18.22 (Nichtausübung des
    Streckenpostendienstes) oder nach Punkt 18.21 (unsportliches Verhalten)
    geahndet werden. Der Streckenposten muß mindestens 12 Jahre alt sein.


    Als Rennleiter wissentlich einen 11jährigen Streckenposten machen zu lassen, könnte als grob Fahrlässig ausgelegt werden. Dann haftet der Rennleiter!

    Irgendwie müssen wir die Haftung vom Rennleiter wegbekommen! Also muss der Fahrer für seinen Streckenposten haften - geht am einfachsten, wenn er es selbst ist.

    mfg alex
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    Mr.Kyosho
    Offroad-Guru
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    Anmeldedatum: 28.01.2003
    Beiträge: 954

    BeitragVerfasst am: 01.11.2010, 22:19    Titel:
    @ max

    Ok verstanden das mit den Streckenposten wie das gemeint ist. Habe falsch gedacht.

    @ alex

    Ich habe heuer einen Rennleiter als Rennkommisar aufmerksam gemacht das der Streckenposten zu jung ist.
    Hat nicht gefruchtet leider.

    Bezüglich der Haftung gebe ich dir recht allerdings wenn nur der Fahrer den Streckenposten machen darf dann ist dies auch wiederum nicht gut wegen des eventuellen schraubens am Auto.

    Müsste ja auch gehen das ein anderer Fahrer bzw. Öfmav versicherter Streckenposten machen kann oder ???

    Was ist wenn wir reinschreiben das nur Öfmav versicherte Leute Streckenposten machen dürfen bzw. wenn sie nicht versichert sind dann haften sie selbst für sich ???

    @ lampen.....

    Kann dich verstehen denn meiner Mutter sind sie damals auch drübergesprungen. 1 sec zufrüh den Kopf oben und das Auto wäre im Kopf eingeschlagen.
    Leider haben nicht alle Fahrer die nötige Disziplin und bremsen vor Streckenposten denn da kenne ich nur sehr sehr wenige die das tun.
    Allerdings sind manche Fahrer so beschäftigt das sie gar nicht schauen was vor ihnen ist sondern nur aufs Auto achten.
    Leider Sad
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    wolfi
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    Anmeldedatum: 22.08.2006
    Beiträge: 1673
    Wohnort: Österreich

    BeitragVerfasst am: 01.11.2010, 23:53    Titel:
    @alex!

    was meinst du genau mit haftung des rennleiters?
    meinst du, dass der rennleiter dafür haftet, dass sich der streckenposten verletzt?
    ganz komme ich da ehrlich gesagt nicht mit.

    könntest du mir das anhand eines beispieles näher erläutern?
    meiner meinung muss da zuerst geklärt werden: wer haftet für was, und wer hat den schaden zu ersetzen - sprich - ist dies auch versichert.

    eins muss uns auch klar sein. bestimmten haftungen kann man sich nicht entziehen. da kann man irgendwo reinschreiben was man will. z.B. ich kann mich als veranstalter nicht der veranstalterhaftung entziehen etc.

    gruß
    wolfi
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    Zuletzt bearbeitet von wolfi am 02.11.2010, 00:18, insgesamt einmal bearbeitet
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    alex
    Moderator



    Anmeldedatum: 18.02.2003
    Beiträge: 582
    Wohnort: Graz

    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 00:15    Titel:
    Die ganze Problematik wurde bei den Regenrennen heuer aufgedeckt. Wenn es regnet. ist es für die Streckenposten noch gefährlicher. Der Rennleiter ist für den Rennablauf verantwortlich. Wenn sich nun ein Streckenposten verletzt, könnte man sagen, dass es grob fahrlässig war, die Person den Streckenpostendienst versehen zu lassen. Dadurch könnten Forderungen an den Rennleiter oder Veranstalter entstehen. Das wollen wir - so glaube ich - alle nicht.
    Ich weiss, das ist alles weit hergeholt, aber die Juristen der Versicherungen etc. sind da sehr einfallsreich und der Teufel schläft nicht.
    Leider brauchen wir auch bei rutschigen Bedingungen (oder gerade da) Streckenposten. Die Fahrer haben mit der Nennung einen Haftungsausschluss akzeptiert (steht auf jeder Auschreibung ganz unten). Ein Fahrer nimmt an der Veranstaltung teil und nimmt damit auch die möglichen Gefahren in kauf. Wenn es ihm zu gefährlich ist, muss er sich halt abmelden. Wenn er sich vertreten lässt müsste er die Haftung für die Vertretung übernehmen - ob das so einfach ist, weiss ich nicht.
    mfg alex
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    wolfi
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 00:32    Titel:
    @alex

    ich glaube aber genau da liegt der teufel im detail.
    wie ich oben schon schrieb, kann man sich bestimmten haftungen nicht entziehen, egal was wer durch was in kauf nimmt. gerichte können es anders sehen und werden es in bestimmten fällen auch.

    hier ein kleiner auszug aus der vieldiskutierten (vor allem im 1:1 motorsport) veranstalterhaftung:
    Haftung allgemein
    Veranstalter ist derjenige, der nach außen hin als Organisator in Erscheinung tritt. Jeder der eine Veranstaltung, insbesondere eine Sportveranstaltung durchführt, hat entsprechende Verkehrssicherungspflichten zu beachten und alle zum Schutz der Teilnehmer erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt unabhängig davon, ob die für Veranstaltung Eintrittsgeld kassiert wird oder nicht.

    Besonders zu erwähnen ist, dass der Veranstalter nicht nur für eigenes Fehlverhalten zu haften hat, sondern auch für das Fehlverhalten von beauftragten Dritten, egal ob es sich hierbei um Firmen oder Einzelpersonen handelt. Der Veranstalter hat also für das fehlerhafte Verhalten seines so genannten „Erfüllungsgehilfen“ einzustehen und gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Strafrechtlich geht die Haftung aber nicht so weit.


    alleine wenn du den abschnitt liest in dem der schutz der teilnehmer beschrieben wird, müsste meiner meinung der veranstalter die veranstaltung soundso abbrechen, wenn es von vornherein ersichtlich ist, dass es zu gefährlich ist.

    frage - wer ist nun der veranstalter - der rennleiter - oder der verein?
    frage - wer haftet wirklich für was? (bleibt immer noch offen)

    ich sage mal ein beispiel von unseren motorsportaktivitäten im 1:1er bereich - hier habe ich als obmann des veranstaltenden vereines bei einer gefährlichen situation die veranstaltung abzubrechen (bzw. die gefärhliche situation zu entschärfen) - egal, was mein rennleiter dazu sagen würde - er kann sich auf den kopf stellen.

    puh - wenn wir da vom grunde her alles hinterfragen - ich glaube, da müssten wir noch viel reparieren.
    für mich stehlt sich auch die frage - sind alle veranstaltungen überhaupt offiziel bei der veranstaltungsbehörde (je nach größe - gemeinde oder bh) angemeldet und genehmigt? braucht es überhaupt einer genehmigung oder reicht eine anmeldung? was ist wenn etwas bei einer nicht angemeldeten veranstaltung passiert? und und und .....

    gruß
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    alex
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 00:46    Titel:
    Im Endeffekt wird der Veranstalter haften. Im Augenblick der Veranstaltung sehe ich den Rennleiter als vertreter des Veranstalters (da haben wir noch ein Problem - wer ist Veranstalter ÖFMAV oder der Verein...).
    Wenn es wirklich gefährlich ist, muss abgebrochen werden. Aber ein teilnehmender Fahrer kann die bestehenden Gefahren noch am besten einschätzen, er ist ja gerade gefahren.
    Wir sollten uns auf jeden Fall Gedanken machen.
    Das mit dem Fahrer persönlich ist uns noch als beste Lösung eingefallen.
    mfg alex

    Eine offensichtliche Gefahr für den Teilnehmer wird akzeptiert - Rennautofahren ist immer gefährlich - aber der Veranstalter darf den Teilnehmer nicht zusätzlich gefährden. Heisst bei uns: Der Streckenpostendienst darf nicht unüberschubar gefährlich sein - für den Fahrer sollte es überschaubar sein.


    Zuletzt bearbeitet von alex am 02.11.2010, 00:51, insgesamt einmal bearbeitet
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    wolfi
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 00:50    Titel:
    alex hat Folgendes geschrieben:
    Im Endeffekt wird der Veranstalter haften. Im Augenblick der Veranstaltung sehe ich den Rennleiter als vertreter des Veranstalters (da haben wir noch ein Problem - wer ist Veranstalter ÖFMAV oder der Verein...). ...............
    mfg alex


    hi alex!

    der rennleiter kann nicht die verantwort des austragenden vereins (oder ist es auch der ÖFMAV?) übernehmen.
    bin selbst schon mal als obmann fast auf der anklagebank gesessen - und nicht mein rennleiter.

    gruß
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    alex
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 00:54    Titel:
    Sorry - wir haben uns gerade überschnitten Wink
    Ist auchegal ob der Rennleiter oder der Veranstalter beim Kadi steht - am besten keiner. Bin ganz deiner Meinung. Der Veranstalter haftet - nur der Rennleiter wird der erste Ansprechpartner sein - der dann feststellt, dass er im Auftrag des Veranstalters gehandelt hat - ist aber egal - wir wollen nix davon.
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    wolfi
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 01:02    Titel:
    alex hat Folgendes geschrieben:
    Eine offensichtliche Gefahr für den Teilnehmer wird akzeptiert - Rennautofahren ist immer gefährlich - aber der Veranstalter darf den Teilnehmer nicht zusätzlich gefährden. Heisst bei uns: Der Streckenpostendienst darf nicht unüberschubar gefährlich sein - für den Fahrer sollte es überschaubar sein.


    @alex

    da geb ich dir fast recht.
    nur zwei einwände habe ich:
    1) dann müssen wir aber auch etwas bei der streckenpostenplatzierung machen - z.B: ein streckenposten nach einem sprung - ist jedenfalls gefährlich.
    2) glaube ich nicht, dass es unbedingt für einen fahrer überschaubarer ist, als wenn ich dort stehe - auch wieder nur ein beispiel.

    das mit einem mindestalter - wie auch bisher geregelt finde ich voll ok.
    dass auch körperlich gebrechliche keinen streckenposten machen sollten - finde ich auch ok.
    dass auch alkoholisierte keinen machen - auch ok.
    dass auch welche die sich überhaupt nicht mit der materie auskennen - keinen machen sollten - passt auch.

    aber ich widerspreche, wenn es heißt "nur" der fahrer - ich bin dabei, wenn man sagt, "geeignete" können einen streckenposten machen.

    gruß
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    Zuletzt bearbeitet von wolfi am 02.11.2010, 01:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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    BeitragVerfasst am: 02.11.2010, 01:04    Titel:
    alex hat Folgendes geschrieben:
    Sorry - wir haben uns gerade überschnitten Wink
    Ist auchegal ob der Rennleiter oder der Veranstalter beim Kadi steht - am besten keiner. Bin ganz deiner Meinung. Der Veranstalter haftet - nur der Rennleiter wird der erste Ansprechpartner sein - der dann feststellt, dass er im Auftrag des Veranstalters gehandelt hat - ist aber egal - wir wollen nix davon.


    hi - no problem - und da stimme ich dir jetzt mal 100 %ig zu

    gruß
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