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werner Globaler Moderator

Anmeldedatum: 20.07.2004 Beiträge: 2127 Wohnort: Wels
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Verfasst am: 09.07.2010, 14:37 • Titel: |
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Cosmic hat Folgendes geschrieben: |
Das ist tatsächlich ein schweres Thema, im übrigen das einzige, welches in diesem Zusammenhang wirklich zieht (Haftung aus Delikt). |
exakt.... und das delikt ist bereits der import in die EU.....
zitiere aus wikipedia:
Immer wieder gelangen Produkte auf den europäischen Markt, deren Konstruktion keine EG-Konformitätserklärung zu Grunde liegt. Sie tragen die CE-Kennzeichnung daher zu Unrecht. Die CE-Kennzeichnung eines Produkts oder die Ausstellung von Konformitätserklärungen ohne eine durchgeführte Konformitätsbewertung verstößt gegen geltendes Recht und zieht gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte nach sich.
wer den gesamten artikel liest, wird explizit ware aus china dort finden... _________________ www.wrc-drivers.at
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aaron Administrator

Anmeldedatum: 15.01.2003 Beiträge: 15344
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Verfasst am: 09.07.2010, 14:42 • Titel: |
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Ist es sogar schon ein Delikt?
Ich habe "möglicherweise" geschrieben, weil ich mir nicht sicher war, ob Ordnungswidrigkeit od. Delikt...
Dann bekommt das ganze nämlich nochmals eine neue Dimension:
"~ Ich kaufe mit billige HK-Ware... und wenn ich nicht mehr damit zufrieden bin, verkaufe ich sie eben wieder hierzulande von privat...! ~"
Wär eigentlich mal ein handfester Grund, sämtliches Chinazeugs aus dem 2nd Hand Bereich zu räumen. _________________ CULTiges:
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werner Globaler Moderator

Anmeldedatum: 20.07.2004 Beiträge: 2127 Wohnort: Wels
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Verfasst am: 09.07.2010, 14:50 • Titel: |
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aaron hat Folgendes geschrieben: |
Ist es sogar schon ein Delikt? |
ohne CE-Kennzeichnung: JA - aber auch wenn das gefälschte CE drauf ist, welches als "china export" betitelt wird....
betroffen sind laut warengruppenliste spielware genauso wie funkeinrichtungen oder maschinen.... sprich alles vom baukasten über fernsteuerungen bis hin zu motoren...
eine ausnahme ist natürlich, wenn ein in europa hergestelltes produkt über fernost wieder reimportiert wird... das allerdings ist selten, da es preislich meist nicht intertessant ist... _________________ www.wrc-drivers.at
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spinsV8 CULT-Urgestein


Anmeldedatum: 11.02.2010 Beiträge: 2500 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 09.07.2010, 17:02 • Titel: |
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aaron hat Folgendes geschrieben: |
Wär eigentlich mal ein handfester Grund, sämtliches Chinazeugs aus dem 2nd Hand Bereich zu räumen. |
Sicher kein schlechter Gedanke, sonst bist Du am Ende vielleicht noch haftbar als Betreiber einer "Handelsplattform" für div. China-Ramsch!
Gesetze können ja teilweise weit reichen....
(Aber da bist Du der Experte)
LG |
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sammy123 Globaler Moderator
Anmeldedatum: 23.02.2009 Beiträge: 647 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 09.07.2010, 19:24 • Titel: |
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"Sicher kein schlechter Gedanke, sonst bist Du am Ende vielleicht noch haftbar als Betreiber einer "Handelsplattform" für div. China-Ramsch!
Gesetze können ja teilweise weit reichen.... "
Dem würde ich auch zustimmen. Wenn es einer wirklich drauf abgesehen hätte...was hoffentlich niemals passieren wird, könnte das eventuell ein Problem werden.
Jetzt stellt sich aber die Frage, was Chinaramsch wäre, da die Auslegung ja wieder ein Thema ist.
An dieser Stelle möchte ich jetzt aber mal ein Beispiel anbringen, weil ich mir nicht sicher bin, was es damit auf sich hat:
Und zwar ein Ladegerät, dass hier in Deutschland von Voltcraft vertrieben wird. Zum Beispiel das B6.
Wird bei Conny verkauft und hat so ja auch die CE-Konformitätserklärung. Klare Sache, also erlaubt.
Wie wir aber Wissen, werden diese Geräte höchstwahrscheinlich alle in einer Fabrik hergestellt und unter diversen Labeln verkauft für Spottpreise von teilweise 20 Euro. Es handelt sich aber immer um dasselbe Gerät.
Hat so ein "Imax" zum Beispiel aus HK importiert von Händler XY eine CE Konformitätserklärung?
Ich gehe mal davon aus Nein und ist so also ein Delikt und müsste de facto dann aus dem Biete Bereich verschwinden weil Imax draufsteht und nicht Voltcraft.
Liege ich mit der Vermutung richtig, oder habe ich da irgendetwas falsch aufgefasst?
Deutscher Rechtsstaat
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tiepel Offroad-Guru

Anmeldedatum: 20.01.2007 Beiträge: 939
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Verfasst am: 09.07.2010, 23:40 • Titel: |
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Zelter Frost hat Folgendes geschrieben: |
...
Im Prinzip schon, nur meistens kennt man sich persönlich, gewisse Vertrauensbasis ist da (voraussetzung für eine Grossbestellung), und einen Freund hängen lassen mit dem Problem? Ich würds nicht machen und ihn mit dem defekten Teil abweisen. Hatten aber auch noch nie den Fall daß etwas defekt war, oder kurz nachher abgeraucht ist - was nicht heisst daß es nicht mal vorkommen kann.
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Hi,
ich verfolge den Fred auch sehr interessiert, weil ich mich schon mehrfach gefragt habe, wie man sich dazu hergeben kann, eine Sammelbestellung zu organisieren. Ohne rechtlichen Hintergrund, nur so aus dem Bauch heraus war mir das immer unsympatisch.
Zelter, ich kann Deine Haltung verstehen und würde selber auch keinen Freund aus so einer Situation heraus "an die Karre fahren".
Stell Dir aber mal vor, Du bist Mitbesteller einers Lipo´s.
Den lagerst Du nachdem Du ihn erhalten hasst, drei Tage im Keller, am 4. Tag geht der hoch und steckt Dein gesamtes Haus in Brand, von möglichen Personenschäden mal ganz zu schweigen.
Auch wenn Du dann nicht der "aktive an die Karre- Fahrer" bist, wird die Gebäudeversicherung alles daran setzen, jemanden zu finden, der den Schaden bezahlt. Und geh mal davon aus, die Versicherungen haben seehr pfiffige Anwälte und vor allen Dingen einen ebenso langen Atem, vieel länger als jeder Privatmann. Und die Anwälte haben nicht mal einen erhöhten Puls, wenn Du als Privatmann bereits vollkommen am Ende bist.
Gruss Reimund _________________ BL - Was sonst |
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fideliovienna CULT-Urgestein


Anmeldedatum: 17.06.2010 Beiträge: 1474 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.07.2010, 02:36 • Titel: |
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Interessante Debatte hier, vor allem deshalb weil hier mal jemand mit viel rechtl. Know-How einen Artikel darüber schreibt.
Ich oute mich mal als "Gerne-HongKong-Besteller", vom T-LiPo übers Ladegerät, CVDs usw.
Aber halt nicht nur Sachen aus HK, sondern auch aus den USA, wo das ganze natürlich gleich gilt.
Ich bestell mir die Sachen selbst, also ziehe ich schon mal keinen anderen mit rein.
Sammelbestellungen lohnen sich ja oft gar nicht, da die Versandkosten oft na. Gewicht verrechnet werden und man durch hohe Gesamtpreise ja auch leichter über die Grenze kommt ab der auch, neben der Einfuhrsteuer, auch noch Zoll zu zahlen ist.
sammy123 hat Folgendes geschrieben: |
"Sicher kein schlechter Gedanke, sonst bist Du am Ende vielleicht noch haftbar als Betreiber einer "Handelsplattform" für div. China-Ramsch!
Gesetze können ja teilweise weit reichen.... " |
Bin kein Rechtsverdreher, aber ich glaub das ist jetzt schon sehr weit hergeholt.
Aber wenns so ist, sagt es mir bitte, ich hab gerade 1 Kabel in 2nd Hand-Bereich reingestellt dass ich in HK gekauft hab, es jetzt aber nicht benutzen werde und es deshalb zum Eigenkostenpreis wieder hergeben würde.
Zitat: |
Hat so ein "Imax" zum Beispiel aus HK importiert von Händler XY eine CE Konformitätserklärung?
Ich gehe mal davon aus Nein und ist so also ein Delikt und müsste de facto dann aus dem Biete Bereich verschwinden weil Imax draufsteht und nicht Voltcraft. |
Also, mein iMax B6, über EBay in Taiwan gekauft, hatte eine CE-Konformitätserklärung der BDA beiliegend, selbst der "iMax-Klon" Poly B6 meines Freunds hatte eine.
Die von mir in HK gekauften Akkus haben eine CE-Kennzeichnung und weil mich der Thread jetzt neugierig gemacht hat, hab ich gerade mal den Support des Händlers gebeten dass er mir die Konformitätserklärung zukommen lässt.
Seis wie es sei, ich werd für mich selbst weiterhin bestimmte Sachen in Übersee kaufen.
Ich kauf auch meine BluRays + PC-Spiele fast nur in UK, weil sie dort (exakt gleiches Produkt) um einiges günstiger sind.
P.S: Nein, ich bin kein Kind der 90er Jahre, ich bin ein 76er Baujahr  |
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T.C. Kiesgruben-King

Anmeldedatum: 28.03.2010 Beiträge: 73 Wohnort: Nersingen
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Verfasst am: 10.07.2010, 07:18 • Titel: |
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Den Bericht aus dem Link vom ersten Post kenne ich schon länger.
Damals hat mich schon gestört, daß es bei dem ganzen immer nur um Sammelbestellungen geht.
Jetzt mal ehrlich, die meisten Direktimporte sind wohl Einzelbestellungen und somit ist man auch nicht als Händler unterwegs.
Meiner Meinung nach ist der Artikel Panikmache um die Leute von Auslandsbestellungen abzuhalten. _________________ Ultra LX One Brushless |
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aaron Administrator

Anmeldedatum: 15.01.2003 Beiträge: 15344
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Verfasst am: 10.07.2010, 08:45 • Titel: |
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Zitat: |
Jetzt mal ehrlich, die meisten Direktimporte sind wohl Einzelbestellungen und somit ist man auch nicht als Händler unterwegs. |
Die Sache ist nur die: Wenn etwas passiert, stehst du ebenso als als Importeur in eigener Sache im Regen. Das wurde hier ja schon ausführlich diskutiert.
Leider hat der ursprüngliche Artikel diesen Aspekt wirklich völlig unter den Tisch fallen lassen. _________________ CULTiges:
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Caballero Werkstatt-Meister


Anmeldedatum: 21.07.2008 Beiträge: 179 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.07.2010, 16:08 • Titel: Ein schöner Artikel! |
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Wenn man demonstrieren will, was das Ergebnis bezahlter juristischer Arbeit ist...
Der Autor ist offensichtlich Rechtsanwalt, und tut, was Rechtsanwälte halt mal tun: Er unterfüttert das vom Mandanten (Robbe?) gewünschte Ergebnis mit mehr oder weniger stichhaltigen juristischen Argumenten und verkauft es als juristische Wahrheit (garniert mit ein bisserl Horrorstory à la "Ein Chinalipo kostet dich Haus und Hof"). Es sollte dem Leser daher schon klar sein, dass es die juristische Wahrheit solange nicht gibt, als nicht ein Gericht genau diesen Fall rechtskräftig abgeurteilt hat (und nicht mal dann isses fix). Also, bitte nicht gleich blenden lassen.
Inhaltlich ist der Artikel zwar nicht mal so schlecht (freilich muss ich als Österreicher eingestehen, dass ich die deutsche Rechtslage nicht voll beurteilen kann), aber es steht und fällt halt alles mit der Frage, ob eine Sammelbestellung eine gewerbliche/unternehmerische (ja, auch in die Produkthaftung kann ich nur als Unternehmer genommen werden, siehe § 1 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz) Tätigkeit ist.
Und diese Argumentation ist wohl mehr als wackelig. Einige Vorposter haben das ja schon dargelegt, jeder durchschnittlich begabte Jurist wird noch ein paar zusätzliche Argumente dahingehend finden, dass hier keine Kaufverträge zwischen Organisator und Besteller vorliegen, sondern viel eher Auftrags- und Geschäftsführungsverhältnisse, oder vielleicht gleich das Bestehen einer (wenngleich kurzfristigen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Letztere Variante hätte natürlich einen gewissen Charme, weil sie dazu führt, dass für den Fall, das wirklich was passieren sollte, was dann auch noch der Sammelbestellung in irgendeiner Form zurechenbar ist, alle Beteiligten (und nicht nur der Organisator) in der Ziehung sind. Aber da wird's dann echt akademisch...
Just my five cents zu den aufgeworfenen Fragestellungen. |
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