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Zum Thema Sammelbestellungen

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    Autor Nachricht
    aaron
    Administrator



    Anmeldedatum: 15.01.2003
    Beiträge: 15344

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 10:30    Titel: Zum Thema Sammelbestellungen
    Passend zum Thema Eigenimporte an dieser Stelle ein Artikel, der sich mit den Rechtsfolgen aus Sammelbestellungen von außerhalb des EWR beschäftigt.

    Arrow Risiko Fernost Direktbestellung aus: Prop 07/10.

    Der Artikel beleuchtet die österreichische Lage im Speziellen, kann aber, da es sich bei den zitierten Gesetzen hpts. um die Umsetzung von EU-Richtlinien handelt, auch als stellvertretend für andere (EU-)Mitgliedsstaaten angesehen werden.

    Ich hoffe, damit wird einmal mehr klar, warum ich die vermehrten Aufrufe zu Sammelbestellungen in letzter Zeit stets abgelehnt habe, und solche auch weiterhin hier nicht dulden werde.
    _________________
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    Zuletzt bearbeitet von aaron am 13.02.2011, 03:39, insgesamt einmal bearbeitet
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    MoFlow
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    Anmeldedatum: 09.02.2009
    Beiträge: 2059

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 10:59    Titel:
    Danke für den Link, sowas öffnet einem die Augen...
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    Zelter Frost
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 09.06.2008
    Beiträge: 4064
    Wohnort: Wiener Neustadt

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 11:03    Titel:
    na bumm Shocked da kann man ja ordentlich zerpflückt werden von einem geschickten Anwalt.
    _________________
    Ryan Dunn
    1977-06-11
    † 2011-06-20

    R.I.P. Bro
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    LampevonBad
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 08.11.2004
    Beiträge: 938

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 11:43    Titel:
    find ich sehr sachlich und verständlich geschrieben und vorallem beschrieben was alles passieren kann.

    aber es muss ja jedem klar sein, wenn ich kiloweis bestell und verteil dass ich der offiziele importeur der sachen bin und belangt werden kann.

    zumindest mir war es klar. deshalb kauf ich beim hiesigen Modellbauhändler.
    _________________
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    Karaya
    Baukastenschrauber
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    Anmeldedatum: 04.05.2010
    Beiträge: 27

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:06    Titel:
    fakten mögen schon stimmen.

    aber irgendwie hab ich den starken Eindruck das hier mit großer angstmache den leuten das kaufen im ausland ausgeredet wird.
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    LampevonBad
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 08.11.2004
    Beiträge: 938

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:13    Titel:
    ob es angstmache ist oder nicht.
    Es sollte sich jeder mal Gedanken darüber machen.

    Solang nix passiert ist ja alles okay. Aber wenn erheblicher Schaden entsteht (Haus brennt ab durch kaputten Akku) möchte ich nicht der Freund sein der dir das besorgt hat.

    Steht leider so in der Gesetzgebung dass du zur Verantwortung gezogen werden kannst.
    _________________
    gibt nichts interessantes in der Signatur
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    Zelter Frost
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 09.06.2008
    Beiträge: 4064
    Wohnort: Wiener Neustadt

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:23    Titel:
    lampevonbad hat Folgendes geschrieben:

    Solang nix passiert ist ja alles okay. Aber wenn erheblicher Schaden entsteht (Haus brennt ab durch kaputten Akku) möchte ich nicht der Freund sein der dir das besorgt hat.


    naja, was kann der Freund, der die Sammelbestellung organisiert hat, dafür, daß einem der Akku abbrennt? Es sei denn er hat mir den Akku aufgeschwatzt oder aufgedrängt. Wenn ICH den Akku kaufen will, ist es MEINE Schuld wenn was passiert. Egal ob ich den bestelle, oder bestellen lasse - es war mein Wille den Akku zu kaufen. Mir würde das nie einfallen, dem Organisator dafür die Schuld zu geben (es sei denn ich bin so Gewissenlos und hinterhältig). Das sind eben diese Feinheiten und Verwinkelungen im Rechtssystem - ist nichts anderes als einen Sündenbock suchen in so einem Fall.

      Ist der Akku von alleine in Brand geraten?
      Wie ist er behandelt worden?
      Anständiges Equipment vorhanden (LiPo tauglicher Lader + Balancer, LiPo Sack)?

    _________________
    Ryan Dunn
    1977-06-11
    † 2011-06-20

    R.I.P. Bro
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    Inactive
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    Anmeldedatum: 30.08.2004
    Beiträge: 5545

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:30    Titel:
    wenn das haus abbrennt, dann werden da mehrere institutionen nachschauen, warum. da wird die brandursache ausgeforscht. und es wird der akku als übeltäter identifiziert. dann noch die versicherung. und und und. ich denke in so einem fall wirst du gar nicht gefragt werden, ob du willst/wolltest oder nicht. du hast von wem gekauft. und der bleibt dann auf dem schaden sitzen. ob guter freund oder nicht. das ist (gott sei dank meistens) der gesetztgebung egal.
    ebenso bei personenschäden. muss ja nicht gleich die hütte in flammen aufgehen. der akku explodiert auf einem rennen. ein unbeteiligter dritter wird verletzt. der mach eine anzeige. zeigt dich als akkubesitzer an. verlangt schadenersatz. das rad rollt wieder.
    auch sollte mal der bericht aufzeigen, welches risiko die örtlichen händler haben und warum die dann den einen oder anderen euro mehr verlangen (müssen). weil DER hat eine haftpflichversicherung. die er bezahlen muss. er muss den defekten akku zurücknehmen (und eventuell noch teuer selber entsorgen weil eine rücklieferung nicht lohnt oder zumindest den neuen akku vorfinanzieren) wenn er defekt ist. auch wenn dein händler ein guter freund ist, bringst ihm das defekte gerät zurück. oder nicht?
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    Cosmic
    Offroad-Guru
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    Anmeldedatum: 29.12.2009
    Beiträge: 717
    Wohnort: Greifswald

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:53    Titel:
    Eine Sammelbestellung (ich schreibe Sammelbestellung und meine Sammelbestellung) ist eine Gefälligkeit. Und aus einer Gefälligkeit heraus gibt es erst einmal nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Ansprüche. Ansprüche auf Gewährleistung schon mal gar nicht und solche auf Haftung für entstehende Schäden so gut wie nicht.

    Die gewählte Überschrift "Risiko Direktbestellung" ist - da es im Artikel fast ohne Ausnahme um mögliche (ich sage kaum mögliche) Risiken von Sammelbestellungen geht - auch noch irreführend.

    In einer Rechtsklausur wäre schon das Thema (Überschrift) verfehlt gewesen. Wink
    _________________
    Venom Safari Creeper
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    Anmeldedatum: 30.08.2004
    Beiträge: 5545

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 12:57    Titel:
    Cosmic hat Folgendes geschrieben:

    In einer Rechtsklausur wäre schon das Thema (Überschrift) verfehlt gewesen. Wink

    ist es aber nicht

    Cosmic hat Folgendes geschrieben:

    Eine Sammelbestellung ist eine Gefälligkeit. Und aus einer Gefälligkeit heraus gibt es erst einmal nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Ansprüche. Ansprüche auf Gewährleistung schon mal gar nicht und solche auf Haftung für entstehende Schäden so gut wie nicht.

    hast du alles aufmerksam gelesen? ja? dann hast du es nicht verstanden. es geht da AUCH im eine einmalige sammelbestellung. die wird aber gar nicht so als problem gesehen. es geht in dem artikel hauptsächlich um immer wiederkehrende sammelbestellungen der selben person. weils halt so schön ist und er sich damit auskennt. und wenn die gesetzgebung (wenn öfter verkauft wird, dann hat es gewerblichen charakter, egal ob mit oder ohne gewinn) dann ist das so. es gibt da keine gefälligkeiten vor dem gesetz.
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