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Zum Thema Sammelbestellungen

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    Zelter Frost
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:01    Titel:
    Wenn mein Freund und Saufkumpane ein Händler ist, dann bring ich ihm das defekte Gerät, er wickelt das dann sowieso mit dem Liferanten oder Hersteller ab, ihm entstehen ja in dem Sinne keine bis kaum Kosten.

    Im Zuge einer "privaten" SB wende ich mich auch an den Organisator, der regelt das dann mit dem Onlineshop. Ist aber eine etwas andere Sitation, als ein offizieller Dealer, der z.B. nicht zum Freundeskreis gehört, und dieser sich dann querstellt und rauswinden will... evtl. sogar einen Bedienfehler in den Raum stellt und so einen Grund suchen will sich damit nicht zu beschäftigen. DEN werd ich solang quälen bis er es sich anschaut und sich darum kümmert.

    Jeder weiss, was er für ein Risiko eingeht mit so einer Bestellung (mit dem Bericht von aaron jetzt überhaupt - hätt mir nie gedacht daß es so einen Rattenschwanz nachsich ziehen kann), daß Garantie/Gewährleistungsansprüche u.U. nur mühsam abzuwickeln sind.

    Hab selber an unzähligen solcher SB´s mitgemacht, da aber ausschliesslich nur Markenware bestellt (HPI, Tamiya, Yokomo, Axial...), von daher mache ich mir keinen Kopf. Ist ja im Prinzip das gleiche drinnen, was man hier vom Lokalen Händler bekommt. Durch den US$ Preis wars halt die letzten Jahre interessant.
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    Ryan Dunn
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    † 2011-06-20

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    aaron
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:04    Titel:
    Cosmic, ich muss dir da widersprechen. Natürlich ergeben sich auch aus Gefälligkeitsverträgen Haftungsansprüche.

    Zweitens steht die Sache - selbst wenn sich so ein Haftungsanspruch nicht ergibt - in keinem besseren Lichte: "Dann brennt halt die Bude des Freundes ab, und der bleibt dann im vollen Umfang auf dem Schaden sitzen" > macht das die Direktimporte denn rechtlich "sicherer"? Möchtest du dann, als jenereiner mit der abgebrannten Bude den HK-Händler belangen?

    Wink

    edit @Zelter:
    Zitat:
    Jeder weiss, was er für ein Risiko eingeht mit so einer Bestellung


    Leider glaube ich absolut nicht, dass sich die Leute auch nur ansatzweise der Risiken bewusst sind. Schau dir mal die "jungan buama" an, die mit Papas Kreditkarte herumfuchteln. Die Generation der 90er ist leider mit "Geiz ist Geil" aufgewachsen. Darum war es mir wichtig, den Artikel hier zu verlinken.
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    Zuletzt bearbeitet von aaron am 09.07.2010, 13:08, insgesamt einmal bearbeitet
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    Anmeldedatum: 30.08.2004
    Beiträge: 5545

    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:08    Titel:
    Zelter Frost hat Folgendes geschrieben:
    Wenn mein Freund und Saufkumpane ein Händler ist, dann bring ich ihm das defekte Gerät, er wickelt das dann sowieso mit dem Liferanten oder Hersteller ab, ihm entstehen ja in dem Sinne keine bis kaum Kosten.

    na ja. ob er alles vom lieferanten/importeur ersetzt bekommt, sei dahingestellt. eventuell bleibt er auf den gesamten kosten sitzen. weil auch er muss dem lieferanten/importeur das klar machen, dass es defekt ist. dann gibts da oft keine verpackung mehr. keine anleitung. und, und und. und weil er dich halt als kunden nicht verlieren will, zahlt er aus eigener tasche. schon mal daran gedacht?

    Zelter Frost hat Folgendes geschrieben:

    Im Zuge einer "privaten" SB wende ich mich auch an den Organisator, der regelt das dann mit dem Onlineshop. Ist aber eine etwas andere Sitation, als ein offizieller Dealer, der z.B. nicht zum Freundeskreis gehört, und dieser sich dann querstellt und rauswinden will... evtl. sogar einen Bedienfehler in den Raum stellt und so einen Grund suchen will sich damit nicht zu beschäftigen. DEN werd ich solang quälen bis er es sich anschaut und sich darum kümmert.

    dem organisator kanns aber genauso wurscht sein. er hat ja damit nichts zu tun. oder?

    Zelter Frost hat Folgendes geschrieben:

    Jeder weiss, was er für ein Risiko eingeht mit so einer Bestellung (mit dem Bericht von aaron jetzt überhaupt - hätt mir nie gedacht daß es so einen Rattenschwanz nachsich ziehen kann), daß Garantie/Gewährleistungsansprüche u.U. nur mühsam abzuwickeln sind.

    genau DAS glaub ich eben nicht. ist doch schön schick wo anders zu bestellen. ich (als besteller und teilnehmer) hab keinen aufwand. den rest erledigen andere. aber eben nur solange, solange alles gut geht. weil dann, wenn das gerät oder was auch immer defekt ist, dann gehen die schwierigkeiten erst richtig los. und dann wirds für den einzelnen so richtig teuer (rückversand).

    ich glaub die meisten hier unterschätzen es wirklich. es muss nicht immer der worst case eintreten und personen oder sachschaden auftreten.
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    Cosmic
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:17    Titel:
    aaron hat Folgendes geschrieben:
    Cosmic, ich muss dir da widersprechen. Natürlich ergeben sich auch aus Gefälligkeitsverträgen Haftungsansprüche.


    Nun muss ich Dir widersprechen: Gefälligkeiten, wie z.B. Sammelbestellung begründen Verhältnisse, in aller Regel aber keine Verträge. Falls doch, beinhaltet dieser Vertrag (wie auch das Verhältnis)nur die Pflicht für den einen, das bestellte Teil auch weiterzugeben und bis dahin ordnungsgemäß damit umzugehen und für den anderen die Pflicht, dem Besteller das versprochene Geld zukommen zu lassen. Mehr nicht. Smile

    Helmut F. hat Folgendes geschrieben:

    Zelter Frost hat Folgendes geschrieben:

    Jeder weiss, was er für ein Risiko eingeht mit so einer Bestellung (mit dem Bericht von aaron jetzt überhaupt - hätt mir nie gedacht daß es so einen Rattenschwanz nachsich ziehen kann), daß Garantie/Gewährleistungsansprüche u.U. nur mühsam abzuwickeln sind.

    genau DAS glaub ich eben nicht. ist doch schön schick wo anders zu bestellen. ich (als besteller und teilnehmer) hab keinen aufwand. den rest erledigen andere. aber eben nur solange, solange alles gut geht. weil dann, wenn das gerät oder was auch immer defekt ist, dann gehen die schwierigkeiten erst richtig los. und dann wirds für den einzelnen so richtig teuer (rückversand).


    Richtig, und der einzelne ist in dem Fall der Teilnehmer an der Sammelbestellung, nicht aber der Besteller. Auch eine Form des learning-by-doing. Wink
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    Venom Safari Creeper


    Zuletzt bearbeitet von Cosmic am 09.07.2010, 13:22, insgesamt einmal bearbeitet
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    Zelter Frost
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:21    Titel:
    OK - ich hab das aus unsrer Sicht geschildert, wir waren sich dem Risiko bewusst. Denn hin und wieder waren Baukästen und RTR´s dabei (mein Flux z.B. und Tamiya Rough Rider). Natürlich gibts welche, die den Hausverstand auf Urlaub geschickt haben Wink

    Helmut F. hat Folgendes geschrieben:

    dem organisator kanns aber genauso wurscht sein. er hat ja damit nichts zu tun. oder?


    Im Prinzip schon, nur meistens kennt man sich persönlich, gewisse Vertrauensbasis ist da (voraussetzung für eine Grossbestellung), und einen Freund hängen lassen mit dem Problem? Ich würds nicht machen und ihn mit dem defekten Teil abweisen. Hatten aber auch noch nie den Fall daß etwas defekt war, oder kurz nachher abgeraucht ist - was nicht heisst daß es nicht mal vorkommen kann.

    Wenn man aber nur Ersatzteile, Felgen, Reifen, Karosserien und schick eloxierte Aluparts bestellt - ist die Gefahr auch nicht so gross daß etwas tragisches passiert (das haben wir zu 90% immer geordert). Genau deshalb distanziere ich mich von Akkubestellungen aus sonstwo oder RC Anlagen mit fragwürdiger Elektronik, die mit den EU Richtlinien nicht unbedingt konform sein muss. Und einige Shops versenden auch keine LiPos (Qualitätsware), die per Luftfracht versendet werden.
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    Cosmic
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:24    Titel:
    Zelter Frost hat Folgendes geschrieben:
    Wenn man aber nur Ersatzteile, Felgen, Reifen, Karosserien und schick eloxierte Aluparts bestellt - ist die Gefahr auch nicht so gross daß etwas tragisches passiert (das haben wir zu 90% immer geordert). Genau deshalb distanziere ich mich von Akkubestellungen aus sonstwo oder RC Anlagen mit fragwürdiger Elektronik, die mit den EU Richtlinien nicht unbedingt konform sein muss. Und einige Shops versenden auch keine LiPos (Qualitätsware), die per Luftfracht versendet werden.


    Genau so sehe ich das auch. Insofern ist der "Robbe-Artikel" schon ziemlich aus einem (meines Erachtens nach berechtigten) Eigeninteresse heraus geschrieben. Wink
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    aaron
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 13:36    Titel:
    Cosmic hat Folgendes geschrieben:
    aaron hat Folgendes geschrieben:
    Cosmic, ich muss dir da widersprechen. Natürlich ergeben sich auch aus Gefälligkeitsverträgen Haftungsansprüche.


    Nun muss ich Dir widersprechen: Gefälligkeiten, wie z.B. Sammelbestellung begründen Verhältnisse, in aller Regel aber keine Verträge. Falls doch, beinhaltet dieser Vertrag (wie auch das Verhältnis)nur die Pflicht für den einen, das bestellte Teil auch weiterzugeben und bis dahin ordnungsgemäß damit umzugehen und für den anderen die Pflicht, dem Besteller das versprochene Geld zukommen zu lassen. Mehr nicht. Smile
    (...)


    Ich würde folgendermaßen argumentieren:
    Erstens: Haftungsanspruch aus Delikt: Nachdem das unmittelbare in Verkehr bringen der Direktimporte im EWR z.B. bei Lipos möglicherweise bereits ein Vergehen darstellt, ergibt sich ein Haftungsanspruch ggü. dem Sammelbesteller schon unabhängig davon, ob ein Gefälligkeitsvertrag besteht oder nicht.
    Zweitens: Die Person, die sich an der Sammelbestellung beteiligt, hegt wirtschaftliche Interessen an der Leistungserbringung durch den Sammelbesteller. (Es geht ja darum, die Ware eben "noch billiger" zu erstehen) -> Bedingung für einen Gefälligkeitsvertrag erfüllt.


    Und wie bereits zuvor geschrieben: Selbst wenn keine Haftungsansprüche gegenüber dem Sammelbesteller geltend gemacht werden könnten, so ist der Direktimport keineswegs unbedenklicher - zumal dann der Geschädigte keinerlei reelle Ansprüche mehr durchsetzen kann, sich seine Haftpflichtversicherung vermutlich mit bedauerndem Achselzucken aus der Affäre ziehen wird und das Ergebnis recht schnell ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen kann.
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 14:21    Titel:
    aaron hat Folgendes geschrieben:
    Nachdem das unmittelbare in Verkehr bringen der Direktimporte im EWR z.B. bei Lipos möglicherweise bereits ein Vergehen darstellt...

    genau hier liegt ein weiterer, noch nicht erwähnter knackpunkt, der im schadensfall auf den besteller und "importeur" zurückfällt...

    reine us oder fernostware hat nämlich in der regel keine CE-konformitätserklärung und dann wirds wirklich eng, wenn jemand genauer schaut....

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    bei einer schwinge oder einer karo unerheblich, jedoch ein schweres thema bei einer fernsteuerung, lipo oder dergleichen....
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 14:25    Titel:
    Helmut F. hat Folgendes geschrieben:
    dann gibts da oft keine verpackung mehr. keine anleitung. und, und und. und weil er dich halt als kunden nicht verlieren will, zahlt er aus eigener tasche. schon mal daran gedacht?


    BTW/(OT):
    Das Märchen von der Verpackung ist uralt, aber wohl doch noch nicht ausgestorben. Wenn es sich in Österreich anders verhält, korrigiert mich bitte. In Deutschland braucht man keine Verpackung/Anleitung um seine Rechte auf Garantie oder Gewährleistung wahrnehmen zu können. Ein Kassenbon/Beleg/Quittung reicht aus.

    Wenn ich am nächsten Tag die Kaffeemaschine zurückbringe und sage "Die will ich nun doch nicht, die Verpackung habe ich aber schon weggeschmissen", dann sieht das natürlich anders aus. Da wird kein Händler mitspielen.
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    BeitragVerfasst am: 09.07.2010, 14:30    Titel:
    werner hat Folgendes geschrieben:
    aaron hat Folgendes geschrieben:
    Nachdem das unmittelbare in Verkehr bringen der Direktimporte im EWR z.B. bei Lipos möglicherweise bereits ein Vergehen darstellt...

    genau hier liegt ein weiterer, noch nicht erwähnter knackpunkt, der im schadensfall auf den besteller und "importeur" zurückfällt...

    reine us oder fernostware hat nämlich in der regel keine CE-konformitätserklärung und dann wirds wirklich eng, wenn jemand genauer schaut....

    CE-Kennzeichnung

    bei einer schwinge oder einer karo unerheblich, jedoch ein schweres thema bei einer fernsteuerung, lipo oder dergleichen....


    Das ist tatsächlich ein schweres Thema, im übrigen das einzige, welches in diesem Zusammenhang wirklich zieht (Haftung aus Delikt).
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